
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt dabei im Bereich des Miet- und Wohneigentumsrecht.
Aufgrund meiner großen Erfahrung in diesem Bereich hat mir die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in Jahre 2008 die Befugnis verleihen,
den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.“
Außerdem vertrete ich meine Mandaten vorwiegend in folgenden Rechtsgebieten:
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