Wohnungseigentumsrecht


Im Wohnungseigentumsrecht vertrete ich sowohl einzelne Eigentümer als auch Eigentümergemeinschaften und Verwalter bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen. Meine ausgewiesene Spezialisierung in dem Bereich kommt dabei durch die Tatsache zum Ausdruck, dass mir die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen hat, den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Voraussetzung dafür ist, dass die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in diesem Bereich nachgewiesen sind.

Ich bin dabei in den folgenden Bereichen für meine Mandanten tätig und vertrete diese gerichtlich und außergerichtlich zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche:


  • Überprüfung der Unwirksamkeit/Nichtigkeit von Beschlüssen
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Erstellung von Beschlussvorlagen
  • Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen säumige Wohnungseigentümer


Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit vertrete ich sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter.


Die Aufzählung meiner Tätigkeiten in den vorgenannten Bereichen stellt dabei lediglich einen Ausschnitt meiner angebotenen Leistungen dar.

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